Geht´s noch...?

17.03.2018

Ähm nein, irgendwie geht hier nichts mehr!!! Wie soll man hier mit dem Kinderwagen durchkommen? Man muss schon auf die Straße ausweichen! Bei manchen Parkern fragt man sich wirklich was der sich dabei gedacht hat, ja ob er überhaupt gedacht hat? Das ärgerliche dabei ist, dass es 1. immer die selben sind und 2. häufig sogar Anwohner welche durchaus über Parkplätze auf dem eigenen Grundstück verfügen, diese aber aus Bequemlichkeit nicht nutzen. Das alles wäre nicht so ärgerlich wenn es nicht ein Dauerzustand wäre. Jeder Fußgänger, Kinderwagenschieber und Rollstuhlfahrer wird das Verstehen... Doch wie sieht es mit den Autofahrern aus...?

Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Aus Bequemlichkeit wird dann gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig geparkt - meist zum Ärger der Fußgänger.

Diese möchten, genau wie Autofahrer auch, schnell von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, langsamere Passanten, die vor ihnen laufen, überholen zu können, sowie andere Fußgänger, die ihnen entgegenkommen, einfach passieren zu lassen.

Häufig führen Fußgänger auch größere Gegenstände mit sich, wie etwa Kinderwagen, Gepäck oder Regenschirme. Auch Rollstuhlfahrer benötigen ausreichend Platz auf dem Fußweg. Wird dieser von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen eingenommen, ist das zügige Vorankommen kaum noch möglich. Häufig müssen Passanten sogar auf die Straße ausweichen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Unfall führen kann." 

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Nutzen Sie bitte Ihre Grundstückseinfahrt zum parken... 

...und wenn es eng wird halt einmal um die Ecke fahren und nen ordentlichen Parkplatz suchen, das ist doch wirklich nicht zu viel verlangt!

Gehwege in Wohngebieten beispielsweise sollten 2,50 meter Platz für Fußgänger zum zügigen und gefahrlosen Vorankommen bieten, was auf dem vorliegenden Beispiel ohnehin nicht gegeben ist. Zudem sind Bürgersteige nicht für das Gewicht von Autos ausgelegt sonst hätte man sie geteert und sie würden Parksteige heißen.  So verschleißen sie deutlich schneller wenn man sie ständig zuparkt. Ein Falschparker schadet so doppelt der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber sagt ganz klar, dass beim Parken die Fahrbahnbreite noch mindestens 3,80 Meter betragen muss. Wenn man jetzt mal aus dem Fenster guckt und sich die ist-Situation betrachtet, leuchtets jedem ein: Autos, Autos, Autos... wir haben zu viele davon!

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